Manfred Wolfhard

Familien- und Ortsgeschichte


Dorfidylle?

Harte Zeiten nach dem großen Krieg!!


Die Konsolidierung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse nach dem 30-jährigen Krieg stellte sich nur sehr zögerlich ein und war von dauernden und heftigen Rückschlägen betroffen. Marodierende Soldaten und weitere verheerende Kriege prägten die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts. Zwar konnte sich die Familie Wolfhard in Dühren erfolgreich etablieren: Georg Johann versah seinen Pfarrdienst bis zu seinem Tod am 11. April 1670 – ein Ruhestand stand damals noch nicht zur Debatte. Sein Sohn Hans Georg (7;7) erwarb in größerem Umfang herrenlose Güter – wohl begünstigt durch die privilegierte Position und das Ansehen seines Vaters. Unzweifelhaft aber galt die Sympathie des Pfarrers weit stärker seinem jüngeren Sohn Alexander Rudolph. Der war immerhin auch Pfarrer geworden und ins Herzogtum Württemberg zurückgekehrt; dagegen favorisierte Hans Georg eine andere Lebensplanung. Seine frühe Heirat, die verfrühte Geburt der Enkeltochter Sophia Margaretha und die Herkunft der Schwiegertochter aus einer Täuferfamilie stießen mit Sicherheit nicht auf die Sympathie des alternden Pfarrers. Aber innerhalb des Dorfes konnte sich Hans Georg Ansehen und Respekt verschaffen. Als Bürgermeister und Gemeinderat genoss er das Vertrauen seiner Mitbürger und erwarb in Dühren eine beachtliche soziale Stellung. Er legte damit gleichzeitig das Fundament dafür, dass die Familie im dörflichen und bäuerlichen Milieu einwurzelte. Die Heirat seiner Schwester Anna Dorothea mit dem Tuchmacher Brentz aus dem fernen Altbach erfüllte das alternde Pfarrerehepaar mit Besorgnis. Zwischen den Zeilen im Liber animarum ist diese trotz der warmen Zuneigung der Eltern zu spüren. (1)

Trotzdem: Langsam ging es wohl aufwärts in Dühren. Zwar wurde am 16. Juni 1674 in der Schlacht bei Sinsheim die Stadt vollständig eingeäschert, wobei Dühren mit Sicherheit nicht unberührt blieb. Das Kirchenbuch erwähnt, dass die Einwohner Dührens 1676 mal wieder auf der Flucht waren,  (2)   wenige Jahre später, im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688-1697), wurde das Gebiet südlich von Heidelberg zur „verbrannten Erde“ und sollte so den Aufmarsch und die Versorgung der Reichstruppen gegen die französischen Besatzer behindern. Weit nach Osten, weit über Heilbronn hinaus wurden Dörfer und Städte gebrandschatzt. Sogar Pfarrer Alexander Rudolph Wolfhard im schwäbischen Ottmarsheim ist bei diesen Raubzügen um sein Erspartes gekommen. Aber unverdrossen baute die Zivilbevölkerung wieder auf, was die Soldateska zerstört hatte. Als Hans Georg Wolfhard 1712 die Augen schloss, hatte er mehrere Kriegsschrecken überlebt, 1709 einen der härtesten Winter  (3) überstanden, neun seiner 13 Kinder begraben und wieder und wieder neu aufgebaut, was im Kriegsterror zerstört wurde.

Wie Hans Georg seine Kinder versorgte, lässt sich nur vermuten. Haupterbe dürfte wohl sein Sohn Alexander II. (8;7) (1662 bis 1707) gewesen sein, der Stabhalter, Gerichtsperson und Gemeinderat war. Damit hatte er wie sein Vater eine anerkannte Position im Dorf inne. Der Stab war Zeichen der richterlichen Würde, die er wohl gemeinsam mit einem herrschaftlichen Beamten und weiteren Gerichtsverwandten ausübte. Das Dorf- oder Ruggericht war die unterste Stufe der Gerichtsbarkeit. Hier wurden kleine Verfehlungen, Handgreiflichkeiten, Beleidigungen, Wald- oder Flurschäden, Betrügereien und ähnliche Vergehen geahndet. Die Heirat Alexanders mit Maria Rößler, einer Tochter aus einer Täuferfamilie, hat seinem Ansehen offensichtlich keinen Abbruch getan.

Auch der älteste Sohn Alexanders II., Johann Georg I. (9;1) (*1686) war „Gerichtsverwandter“ also Mitglied der dörflichen Gerichtsbarkeit. Er war der einzige bäuerliche Wolfhard am Ort.  (4)   Zwei Dokumente der Dührener Ruggerichtsakten lassen auf sachlich ausgleichendes Verhalten des Johann Georg schließen: Bei einer Versammlung im Mai 1721, bei der es um die Zehntabrechnung ging, hatte Heinrich Mayer einen Streit angefangen, worauf Johann Georg Wohlfarth und zwei andere Bauern den Wirt drängten, den Störenfried aus der Wirtschaft zu weisen. 1723 war es zu einem Zwist mit der – inzwischen katholischen – Ortsherrschaft gekommen. Johann Georg und andere Gerichtsmitglieder setzten sich dafür ein, dass sich die Dührener Bürger mit der Herrschaft versöhnten.  (5)     Als 1722 an einer Ackergrenze ein „Stückel“ entdeckt wurde, der da nicht hingehörte, musste Johann Georg mit Georg Rauscher die Missetat in Augenschein nehmen  (6). Die Stellung als Gerichtsverwandter bewahrte Johann Georg allerdings nicht vor Aggressionen. Das Protokoll vom 10. Mai 1722 berichtet von einem solchen Vorfall. In der Wirtschaft des Michael von Kennen war er mit Georg Michel Rößler in Streit geraten, bei dem „Rößler den Wohlfarth einen graller geheißen. Er Wohlfarthen sagt, er mögte selbst ein graller sein, über dießes Er Rößler den Wohlfarth S.V. einen Hunth geheißen.“ (7)  Rößler musste eine Strafe von 2 Hellern bezahlen.

Johann Georgs Bruder war Hans Conrad I. (9;5) (1701 bis 1783). Er war der jüngste Sohn Alexanders und verdiente sein Brot als Schreiner. Er verfügte wohl noch über einen landwirt-schaftlichen Nebenerwerb. Das war in der damaligen Zeit üblich. Auch er hatte ein öffentliches Amt inne: In einem Protokoll von 1736 über die Versteigerung des Kattermann’schen Besitzes unterzeichnete er als Versteigerer. Ebenfalls 1736 wird er als „Feuer-Reuther“ erwähnt.  (8). Tragisch war der Tod des Hans Conrad: „… indem er aus Liebe und Freundschafft gegen seine Enkelin, die damalen eine Wwe. war, derselben in ihrem Feldgeschäft hülfliche Hand leistete, und unterhalb der hiesigen Mühl von dem geladenen Wagen herabstürzete, auch gleich auf der Stelle tod blieb“.  ( 9)    Sein Sohn Johann Conrad Wolfarth (10;9), der bey hiesigem Schulmeister in der Lehre war; jüngster und noch übriger Sohn. des Johann Conradt, Schreiner "   (10)  starb am 12. 09.1754 an der Ruhr, lange vor seinem Vater.

Die Ruhr kam im 18. Jahrhundert häufig vor. Sie ist eine hochan-steckende Infektions-krankheit. Die Ansteckung erfolgt über Kontakt mit bazillenhaltigen Stuhlentleerungen, die Übertragung über Hände, Fliegen, infiziertes Wasser oder Nahrungsmittel. Es sind im 18. Jahrhundert 75 Wolfhards im lutherischen Sterbe-register Dührens aufge-führt, bei 56 ist die Todesursache angegeben. Dabei hat Gicht elfmal zum Tod geführt. Eindrucksvoll ist der Zusatz bei dem 10- jährigen Johann Daniel (11;14): „Gichtern, an Händen und Füß aufgebrochen“    (11) Zweithäufigste Todesursache waren die Blattern, die zusammen mit den „Urschlächten“ achtmal zum Tode führten. Hinter diesen Bezeichnungen können sich Pocken, Masern oder Röteln verbergen.

 Ein hohes Risiko für die Frauen waren die Entbindungen. Fünf Frauen sind bei Geburten gestorben, hoch dramatisch bei „Wolfarth Susanna Margareta, Efr.d. Friedrich (10;4) – als eine Kindbetterin, nachdem dasselbe acht Tag vorher zwar gebohren, aber das Kindt nicht zur Welt bringen können, sondern dasselbe nach abgelößten Ärmlein von Herrn Krebs von Sinsheim todt als ein Knäblein zur Welt gebracht worden - -27J 3M 16T".  (12)   Auch die Entbindung bei Anna Barbara, am 11.Februar 1755 verlief dramatisch. „Nachdem sie zwar um 10 Uhr ein wohlgestaltes Töchterlein genesen, ihr aber darauf wegen Aufwallung des Gebluts nach der Geburt das Leben gekostet“.   (13) Dass in den Familien oft zwei oder mehrere Frauen nacheinander die Mutterrolle einnahmen, war keine Seltenheit und lieferte den Stoff zur „bösen Stiefmutter“ bis ins beginnende 20. Jahrhundert.


Alexander III (10;2) -  (1712 bis 1771) den Namen hat er wohl nach seinem Großvater erhalten - hat in den Akten deutliche Spuren hinterlassen. Im Sommer 1726 machte Hannß Leonhardt Pfoh eine Anzeige, dass  „Hannß Georg Wohlfarthen Sohn Allexandter 14 Jahre alt schon vor einem Jahr… sich Maria Margaretha alt 13 Jahr in unkeuscher Weiß genahet…“ (14)  habe. Nach dem Text der Anzeige hat er sie auf der Dorfwiese in gewalttätiger Weise angegriffen und auf dem Feld versucht, ihre Brüste zu entblößen. Mutter Pfoh sei daraufhin ins Haus von Johann Georg Wohlfharth geeilt, habe hier aber eine Abfuhr erfahren. Alexander habe sie im Beisein seiner Mutter eine Schwätzerin genannt. Weinend sei Frau Pfoh nach Hause gegangen. Kurze Zeit später habe das ältere Pfoh–Mädchen den Alexander auf dem Feld erwischt und ihm ein paar Ohrfeigen verpasst. Dies habe Vater Johann Georg Wolfhard so sehr erzürnt, dass er sie „auff dem Feldt angefallen zu Bodten darniedter gerißen, die Haube vom Kopff hinweg geschmissen und ihr ettl. Mahl das Maul auff den Bodten gestoßen habe.“    (15)    Soweit die Klage von Hannß Leonhardt Pfoh vor dem Dorfrichter.


Johann Georg Wohlfharth wurde nun ebenfalls vorgeladen und gab zu Protokoll, dass er von dem Kindergehändel gar nichts wisse. Allerdings sei sein jüngster Sohn Georg Friedrich (10;4) nach Hause gerannt und habe erzählt, Mutter Pfoh habe seinen Bruder Alexander auf dem Feld angegriffen, am Halstuch gepackt und angschrien: „Du Hundt halt oder ich hau dir die Sichel in den Leib“ Die älteste Pfoh-Tochter habe dann den Alexander zu Boden geworfen und hart traktiert. Da habe er, Johann Georg, eingegriffen, das Mädchen zu Boden geworfen, aber nicht geschlagen. Dann sei er seines Wegs gegangen und habe seine Arbeit fortgesetzt.


Maria Margaretha Pfoh bestätigte bei ihrer Befragung alle Aussagen ihres Vaters und nannte den 15-jährigen Andreas Schweitzer als Zeugen. Dieser gab zu Protokoll, er sei mit Alexander „in daß Graß gangen“, und im Schellen Weg hätten sie zwei Mädchen des Heinrich Meyer, zwei Mädchen des Leonhardt Carlin und die jüngste Tochter des Leonhardt Pfoh getroffen. Alexander habe sogleich die Klägerin angegriffen und ihr die Brust entblößen wollen. Er sei aber sofort wieder zurückgerannt, und weiter sei nichts passiert. Alexander sagte später aus, „er könne nicht Läugnen, daß er Leonhardt Pfohens Tochter angegriffen, aber nicht lang sich Bey ihr verweiyhlet, sondern bald seinen Weg genommen und dem graßen nachgegangen“ sei. Später hätten die Mädchen die Jungen beschimpft und einen anderen Bub, der wohl gut Wetter machen wollte, geschlagen.

Dem Protokoll liegt ein Brief des Pfarrers an die Herrschaft bei. Dabei beklagt er, „daß die Jugend sehr schlimm, auch die Eltern in der Kinder Zucht sehr nach läßig, und zu besorgen, dass, wann nicht mit ernst der boßheit gesteüert und solche exorbitantis nachdrücklich abgestraft werden die boßheit unter der jugend täglich möchte zu nehmen.“

Ungeachtet dieses Vorfalls hat Alexander eine Küferlehre absolviert und geheiratet. Sein Hochzeitsdatum ist in den Dührener Unterlagen nicht vermerkt, seine Frau Susanna Barbara kam wohl von auswärts. Auch materiell war Alexander gut gestellt. 1740 und 1766 konnte er sich Anteile der Königspfründe sichern,  (16)   er beschäftigte mindestens einen Knecht und auch sein Handwerk als Küfer ernährte seine Familie. Georg Friedrich Wolfhard(10;4), jüngerer Bruder des Alexander, arbeitete ebenfalls als Küfer.

Hinsichtlich seines Knechtes war eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden. Am 18. Dezember 1748 erstattete Alexander Anzeige, "daß sein bißher bey ihm gedinter Knecht nahmens Zipperle von Euchtersheim ihme von seinem bodten frucht entwendet und solche dem Peter Trunckhahnen zugetragen" habe


Alles in Allem hatte Zipperle drei Sack Frucht zu den Trunckhahns gebracht. Alexander hätte einem Vergleich zugestimmt, aber die Trunckhahns waren viel zu arm, um das Getreide zu bezahlen. Der Bürgermeister verdonnerte deshalb den Peter Trunckhahn, seine Frau und den Knecht zu je einem Tag „Gehorsam“. Die Verwaltung der Venninger verschärfte die Strafe: Trunckhahn musste an sechs Tagen schanzen, also in einer Burg oder einem Schloss der Venninger Erdarbeiten ableisten. Seine Frau musste acht Pfund Hanf spinnen. Zipperle bekam zur Warnung der Dienstboten und jungen Burschen als Strafverschärfung 15 Stockstreiche auf offener Straße bei der Linde. Außerdem mussten die Bestraften die Amtskosten in Höhe von 1 Gulden 12 Kreuzer tragen. Alexander Wohlfarth wurde mit einem Schwein entschädigt.

Ein drittes Protokoll betrifft ebenfalls Alexander Wolfarth. Am 25. Mai 1742 – er war gerade 30 Jahre alt geworden - erstattete er Anzeige wegen übler Nachrede. Sein Bruder Jerg Wolfarth (10;1) und Hannes Dörr hatten ihn informiert, „sie hätten gehört, daß er letztens bei Einführung des Weins in des Kennen seinen Keller mit sein, des Kennen seiner frau einen heimlich verbottenen umbgang gehabt odter Klag zu geben, einen Ehebruch begangen …“  (17)   zu haben. Die Empörung des Alexander war groß. Er wolle alles dran setzen, dass die Urheber dieses Dorftratsches bestraft werden. In der amtlichen Untersuchung wurden alle als Zeugen vorgeladen, die an dem Gerücht beteiligt waren: Bruder Georg Wolfarth, Conrad Wolfarths Frau und Friedrich Wolfarths Frau, beides Schwägerinnen des Alexander, dazu Margarete Prenz, die Frau des Martin Rutsch und die alte Pfarrerin. Bei Vorladung all dieser Zeugen stellte sich heraus, dass das Gerücht bei einer Vesperpause auf dem Feld unter den Frauen verbreitet wurde. Es ging von der alten Pfarrerin aus und Margarete Prentz hat es verbreitet. Diese muss auch bei Alexander Wohlfarth und bei der Frau des Conrad von Kennen öffentlich Abbitte tun und die Gerichtskosten in Höhe von 2 Gulden tragen.

Alexander III. starb 1771 im Alter von 59 Jahren am „Schlagfluss“, also einem Schlaganfall. Die älteste Tochter hatte 1761 den Johann Conrad Kreutzwieser geheiratet. Der ältester Sohn Johann Conrad (11;11) folgte seiner Frau nach Reihen. Johannes (11;12) war wie sein Vater Küfer, hat wohl beim Vater gelernt und dann auch die Werkstatt übernommen. Er heiratete in Eichtersheim Anna Maria Landes. Auf Johannes und Anna Maria geb. Landes gehen die Derzeitigen Dührener und Michelfelter Linien der Familie zurück. Eva Dorothea (11;13) heiratete nach Hoffenheim. Sohn   Daniel (11;14) starb mit 11 Jahren an der Gicht (s.o.). Alexander IV. (11;15) starb schon mit 7 Monaten an Auszehrung. Das jüngste Kind Alexanders, die Tochter Margarte (11;16) heiratete 1780 den Johann Peter Römele. Alexanders Witwe Susanna Barbara starb am 13.03.1780 im Alter von 66 Jahren.


Anmerkungen:

(1)Liber animarum, Nachtrag zum Geburtseintrag der Anna Dorothea: "...hatt Iren Abschied allhie nit ohn Betrübnis der älter (=Eltern) genommen Montag denn 6. 10bris (=Dezember) und von ihrem Bruder Hans Georg nach Althausen geführt worden. Gott wolle sie und ihren Mann Segnen und benedeyen".

(2) Liber animarum, Geburtseintrag Seite 63: "Johann Christoph  (Kattermann) ist zu Sinßheim in der Flucht geborn und getauft ohngefehr den 18. July 1776".

(3) Der Winter 1708/09 gilt als einer der kältesten Winter des vergangenen Jahrtausends. Der Wein gefror in den Fässern, und die Vögel fielen wie Steine vom Himmel. "Die Kälte der ersten Januarhälfte 1709 muss in den meisten europäischen Ländern ungeheuer gewesen sein. Ganze Familien erfroren in ihren Wohnungen. Zahlreiche Menschen verloren Ohren, Nasen oder Gliedmaßen durch den Frost. Dazu kamen Verluste durch Hunger und Teuerung ..."              (www.met.fu-berlin.de/winter 1709) 

(4) Wolfgang Vögele: Dühren, aus der Geschichte eines Kraichgaudorfes, Sinsheim 1988 Seite 51

(5) Generallandesarchiv Karlsruhe (GLA): 625552 Ruggerichtsprotokolle 1716 bis 1760, hier Protokoll vom 21.10.1721 und vom 17.03.1723.

(6) Ackergrenzen wurden außer durch Grenzsteine oft auch durch eingeschlagene Pflöcke markiert. Es kam immer wieder vor, dass diese Pflöcke - im Protokoll von 1722 als "Stückel" bezeichnet - heimlich versetzt wurden. Das war ein schlimmes, strafbares Vergehen. Vereidigte Rats- oder Gerichtsmitglieder, die "Untergänger", mussten einmal jährlich die Flur begehen und die richtige Position der Grenzsteine und -pflöcke prüfen.

(7) GLA Karlsruhe, a.a.O  Protokoll vom 10.Mai 1722

(8) Wolfgang Vögele, a.a.O Seite 43

(9) Lutherisch Evangelische Kirchenbücher Dühren, Eintrag vom vom 23.08.1783

(10) Ebd. Eintrag vom 12.09.1754

(11) Lutherisches Kirchenbuch 1696 bis 1900, Sterberegister, Eintrag vom 02.03.1761

(12) Ebd. Eintrag vom 15.11.1747

(13) Ebd. Eintrag vom 11.02.1755

(14) GLA Karlsruhe, Ruggerichtsprotokolle Nr. 62-5552, Protokoll vom 8. Juli 1726

15 Ebd.

(16) GLA Karlsruhe Bestand 42 Nr. 2630 und 2633: Die beiden Königspfründner verleihen das Wittumsgut zu Dühren.

(17) GLA Karlsruhe, Ruggerichtsprotokolle Bestand 41-5552: Protokoll vom 25. Mai 1742